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Verteidigung XXL
mit individueller Taktik
und immer mit "Plan B"
Der Vorwurf der Polizei: Unfallflucht!
"Kann man da etwas machen?"
Die seriöse Antwort auf diese oft an uns herangetragene Frage muss lauten:
"Nicht immer, aber häufig!"
Wir entwickeln mit unserem
Drei-Stufen-Modell
für Sie eine Strategie, die auf
die Besonderheiten Ihres Falls
abgestimmt ist - denn er ist für Sie und uns einzigartig.
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Festlegung des Verteidigungsziels
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anfängliche Anträge an die Polizei / die Staatsanwaltschaft / das Gericht
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Prüfung der amtlichen Akte
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bzgl. Identifikation des Beschuldigten als vermeintlichem Fahrer
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auf rechtliche Fehler (Korrektheit der Beschuldigten-Belehrung, Verwertbarkeit etwaiger Beschuldigten-Aussagen etc.)
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Korrektur-Berechnung der Fremd-Schadens-Höhe
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ggf. Einholung eines technischen Gutachtens zur Schaden-Kompatibilität oder zu Wahrnehmbarkeits-Fragen
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Beratung über Chancen und etwaige Risiken mit konkreter Handlungsempfehlung
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Korrespondenz mit dem Fahrzeug-Versicherer wg. etwaiger Regress-Forderungen (Haftpflicht-Versicherung) bzw. Leistungsverweigerungen (Kasko-Versicherung)
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Ausarbeiten der Verteidigungstaktik
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Umsetzung der Verteidigungstaktik
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weitere Anträge an die Polizei / die Staatsanwaltschaft / das Gericht (z.B. Einlassung für den Beschuldigten; Einstellungsantrag; Beweisanträge etc.)
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notwendigenfalls Verteidigung im Gerichtssaal neben dem Mandanten
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Umsetzung des "Ersatz-Plans" (z.B. Einstellung mit Geldauflage oder zeitlich befristetes Fahrverbot statt Entziehung der Fahrerlaubnis), falls die Haupt-Taktik nicht fruchten sollte
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Überprüfung der schriftlichen Urteilsgründe
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Beratung über die Erfolgsaussichten eines Berufungs- oder Revisions-Verfahrens
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ggf. Durchführung des zweitinstanzlichen Verfahrens vor dem Landgericht
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Durchsetzung von Verzögerungs-maßnahmen, um ein nicht abwendbares Fahrverbot erträglicher zu machen
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Beratung über den Weg zur Wiedererteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis
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