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Verteidigung XXL

mit individueller Taktik

und immer mit "Plan B"

Der Vorwurf der Polizei: Unfallflucht!

"Kann man da etwas machen?"

Die seriöse Antwort auf diese oft an uns herangetragene Frage muss lauten:

"Nicht immer, aber häufig!"

Wir entwickeln mit unserem

Drei-Stufen-Modell

für Sie eine Strategie, die auf

die Besonderheiten Ihres Falls

abgestimmt ist - denn er ist für Sie und uns einzigartig.

  • Festlegung des Verteidigungsziels
     

  • anfängliche Anträge an die Polizei / die Staatsanwaltschaft / das Gericht
     

  • Prüfung der amtlichen Akte

    • bzgl. Identifikation des Beschuldigten als vermeintlichem Fahrer

    • auf rechtliche Fehler (Korrektheit der Beschuldigten-Belehrung, Verwertbarkeit etwaiger Beschuldigten-Aussagen etc.)

    • Korrektur-Berechnung der Fremd-Schadens-Höhe
       

  • ggf. Einholung eines technischen Gutachtens zur Schaden-Kompatibilität oder zu Wahrnehmbarkeits-Fragen
     

  • Beratung über Chancen und etwaige Risiken mit konkreter Handlungsempfehlung
     

  • Korrespondenz mit dem Fahrzeug-Versicherer wg. etwaiger Regress-Forderungen (Haftpflicht-Versicherung) bzw. Leistungsverweigerungen (Kasko-Versicherung)
     

  • Ausarbeiten der Verteidigungstaktik

  • Umsetzung der Verteidigungstaktik
     

  • weitere Anträge an die Polizei / die Staatsanwaltschaft / das Gericht (z.B. Einlassung für den Beschuldigten; Einstellungsantrag; Beweisanträge etc.)
     

  • notwendigenfalls Verteidigung im Gerichtssaal neben dem Mandanten
     

  • Umsetzung des "Ersatz-Plans" (z.B. Einstellung mit Geldauflage oder zeitlich befristetes Fahrverbot statt Entziehung der Fahrerlaubnis), falls die Haupt-Taktik nicht fruchten sollte

  • Überprüfung der schriftlichen Urteilsgründe
     

  • Beratung über die Erfolgsaussichten eines Berufungs- oder Revisions-Verfahrens
     

  • ggf. Durchführung des zweitinstanzlichen Verfahrens vor dem Landgericht
     

  • Durchsetzung von Verzögerungs-maßnahmen, um ein nicht abwendbares Fahrverbot erträglicher zu machen 
     

  • Beratung über den Weg zur Wiedererteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis

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