Erste Antworten auf grundsätzliche Fragen
FAQs

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"Fahrerflucht", "Unfallflucht" oder auch "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" - gemeint ist damit stets dasselbe: Nach einer Kollision im öffentlichen Straßenverkehr ist jemand nicht oder nicht ausreichend lange an der Unfallstelle geblieben und/oder hat dort nicht pflichtgemäß gehandelt.
Nähere Informationen dazu gibt es hier.
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Fahrerflucht-Verfahren weisen gegenüber sonstigen Strafverfahren eine entscheidende Besonderheit auf: Selbst der redlichste Bürger, der noch nie mit der Strafjustiz zu tun hatte, ist eben hiervor nicht gefeit, wenn er in einen Unfall verwickelt wird. Eine kleine Unachtsamkeit führt gepaart mit einer Fehleinschätzung der Rechtslage schnell zur Einleitung eines Strafverfahrens mit gravierenden Konsequenzen - sowohl für die Mobilität, als auch für den Geldbeutel.
Natürlich gibt es umgekehrt auch Fälle, in denen sich Verkehrsteilnehmer ganz bewusst - aus welchen Gründen auch immer - dazu entscheiden, von der Unfallstelle abzuhauen. Bei gezielter Verteidigung durch erfahrene Anwälte kann aber häufig eine Einstellung oder zumindest eine "Schadensminderung" erreicht werden. Von entscheidender Bedeutung ist dabei eine frühestmögliche Mandatierung.
- 03
Wer wegen einer Fahrerflucht bestraft wird, hat sowohl empfindliche finanzielle Einschnitte, als auch Einschränkungen der Mobilität zu befürchten:
eine Geldstrafe oder in gravierenden Fällen bzw. bei vorhandenen Vorbelastungen gar eine Freiheitsstrafe
häufig die Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht mit einer Sperrfrist für die Wiedererteilung (meist mindestens 9 Monate) oder mindestens ein Fahrverbot (bis zu 6 Monate)
die Probezeit-Verlängerung und die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbau-Seminar ("Nachschulung"), wenn Sie "Führerschein-Neuling" sind
eine Regress-Forderung von der Kfz-Haftpflicht-Versicherung wegen der von dort beglichenen Fremd-Schäden (meist begrenzt auf 5.000 €)
die Zahlungsverweigerung der Kasko-Versicherung hinsichtlich selbst erlittener Sachschäden
unter Umständen Überprüfungen durch die Fahrerlaubnis-Behörde bei älteren Verkehrsteilnehmern
Nähere Einzelheiten dazu finden Sie hier.
- 04
Die Antwort finden Sie hier.
- 05
Die Antwort finden Sie hier.
- 06
Da müssen wir nicht lange überlegen ... -
weil wir über umfangreiche Erfahrungen aus hunderten Verfahren mit dem Tatvorwurf der Fahrerflucht haben;
weil wir ein auf die Verteidigung von "Unfall-Flüchtigen" spezialisiertes Anwalts-Team aufweisen können;
weil unser erklärtes Ziel stets die Einstellung des Strafverfahrens ist und wir uns insbesondere für den Erhalt Ihrer Mobilität einsetzen;
weil wir uns um einen zügigen Verfahrensabschluss bemühen und dabei versuchen, nach Möglichkeit eine für unsere Mandanten belastende Gerichtsverhandlung zu vermeiden und
weil unsere Kompetenz und Erfolge nachweisbar sind.
Rechtsanwälte gibt es viele in Deutschland. So, wie man aber bei einem komplizierten Beinbruch sicherlich nicht seinen Hals-Nasen-Ohren-Arzt aufsuchen würde, sollte bei einem strafrechtlichen Verfahren wegen einer behaupteten Unfallflucht umgekehrt ausschließlich bei einem im Verkehrsstrafrecht erfahrenen anwaltlichen Verteidiger Hilfe gesucht werden. Schließlich geht es fast immer um die Mobilität und sehr häufig auch um viel Geld.
Wir sind bundesweit im Einsatz - nicht zuletzt Dank einer vollständigen elektronischen Aktenführung mit (auf Wunsch) ausschließlicher Kommunikation per Telefon, E-Mail und Video-Chat.
Nähere Einzelheiten dazu finden Sie hier.
- 07
Kurz gefasst:
mit einer für Sie individuell ausgearbeiteten strafrechtlichen Verteidigungstaktik - für jeden Fall anders und fast immer mit einem "Plan B";
indem wir Sie auf Wunsch zugleich auch bei Problemen mit Ihrer Kfz-Haftpflicht- und ggf. auch Kasko-Versicherung vertreten;
durch eine "Chef-Anwalt-Behandlung" - die Verlagerung juristischer Tätigkeiten auf Angestellte im Sekretariat gibt es bei uns (anders als in vielen Kanzleien) nicht;
mit einer Mandats-Korrespondenz, die auf Wunsch vollständig via Telefon, Video-Chat und E-Mail abgewickelt werden kann und Termine in der Kanzlei entbehrlich macht, weshalb wir bundesweit tätig sind.
Nähere Einzelheiten dazu finden Sie hier.
- 08
Die Ziel-Setzung muss freilich abhängig davon gemacht werden, wie die Ausgangs-Voraussetzungen aussehen.
Nach Möglichkeit setzen wir uns für eine Einstellung des Verfahrens ein, so dass (mit Ausnahme etwaiger Anwaltskosten und manchmal einer Zahlungsauflage an eine caritative Einrichtung) keine finanziellen Sanktionen, keine Mobilitätseinschränkung und keine Register-Eintragungen resultieren.
Sollte dies nicht erreichbar sein, versuchen wir wenigstens, Konsequenzen für Ihre Mobilität abzuwenden oder kleinzuhalten.
Bei alldem schwingt immer mit, dass der oftmals von unseren Mandanten als Belastung empfundene "Gang vor den Richter" vermieden werden soll.
Sofern es zu Auseinandersetzungen mit Ihrer Versicherung kommt, stellen wir uns auch diesen und halten Ihnen den Rücken frei, wenn es gewünscht ist.
- 09
So nachvollziehbar, wie diese Frage auch ist, kann sie beim besten Willen nicht seriös beantwortet werden, ohne zuvor die Fakten des Falls zu kennen. Ähnlich, wie ein Arzt eine Untersuchung seines Patienten vornehmen muss, um die Erkrankung zu diagnostizieren und Maßnahmen für die Heilbehandlung einzuleiten, müssen wir eine intensive Prüfung der amtlichen Ermittlungsakte vornehmen, um sodann unsere Klienten darüber beraten zu können, wie die weitere Verteidigungstaktik aussieht.
Gerne geben wir Ihnen hier aber einen Einblick in verschiedene Verfahrensverläufe der jüngeren Vergangenheit, damit Sie sich ein Bild über unsere Erfolge machen können.
- 10
Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten, denn der zu erwartende Kostenaufwand hängt stets von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab und auch davon, ob wir "nur" im Strafverfahren verteidigen oder uns auch mit der Kfz-Versicherung auseinanderzusetzen haben.
Wenn Sie über eine Verkehrs-Rechtschutz-Versicherung verfügen ist zumindest ein Teil Ihres Kostenrisikos abgedeckt.
Gerne geben wir Ihnen eine Kostenprognose, bevor Sie uns beauftragen - sprechen Sie uns einfach an!
Erste Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.