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Ihr Experte: Rechtsanwalt
Dr. jur. Sven Hufnagel

"Top-Anwalt für Verkehrsrecht" laut FOCUS-Anwaltsliste in den Jahren 2015 bis 2025
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Rechtsanwalt
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Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Fachanwalt für Strafrecht
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Spezialist für Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen
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umfangreiche Erfahrungen aus hunderten Fahrerflucht-Verfahren
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Spezialität: Die Verteidigung gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis und gegen Fahrverbote
Dr. Sven Hufnagel
- 011995: Abitur (Aschaffenburg) 1995-2000: Studium der Rechtswissenschaften (Bielefeld, Frankfurt) 2000-2004: Promotion zum “Dr. jur.” (Frankfurt; magna cum laude) 2001-2003: Rechtsreferendariat (Darmstadt, Frankfurt) 2003: Zulassung zur Rechtsanwaltschaft seit 2003: anwaltliche Tätigkeit in der Kanzlei Dr. Hufnagel Rechtsanwälte (Aschaffenburg) 2005-2014: Vertrauensanwalt des Automobilclubs von Deutschland (AvD) für den Landgerichtsbezirk Aschaffenburg seit 2006: Fachautor für verschiedene renommierte Verlage (z.B. C.H.Beck, ADAC-Verlag) 2007: Ernennung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht 2007-2011: Regionalbeauftragter des FORUM Junge Anwaltschaft für den Landgerichtsbezirk Aschaffenburg seit 2009: Herausgeber des AnwaltZertifikatOnline Verkehrsrecht (Fortbildungsprodukt der Fa. juris in Zusammenarbeit mit der DeutschenAnwaltAkademie) 2015 bis 2025: 11 Jahre in Folge Benennung als "TOP-Anwalt für Verkehrsrecht" in Deutschlands großer Anwaltsliste des Nachrichten-Magazins FOCUS 2023: Ernennung zum Fachanwalt für Strafrecht
- 02Dr. Sven Hufnagel weist zahlreiche eigene Veröffentlichungen in namhaften juristischen Fach-Zeitschriften auf. Der nachfolgende Auszug betrifft nur Fachbeiträge mit bußgeld- und strafrechtlichem Schwerpunkt: Der Strafverteidiger unter dem Generalverdacht der Geldwäsche gemäß § 261 StGB - eine rechtsvergleichende Darstellung (Deutschland, Österreich, Schweiz und USA), Juristische Reihe, Tenea Verlag für Medien, 2004, Bd. 74, ISBN 3-86504-087-X, zugleich: Inaugural-Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Rechte Mehr Verkehrssicherheit durch das ”Handy-Verbot”, NJW 2006, S. 3665-3670 Anmerkung zum Beschluss des OLG Hamm vom 23.01.2007, Az. 2 Ss OWi 25/07 (Verbotene Benutzung eines Autotelefons am Steuer durch Hin- und Herschieben der SIM-Karte), DAR 2007, S. 401-402 Das absolute Alkoholverbot für Fahranfänger, NJW 2007, S. 2577-2580 Mobile Navigationsgeräte als verbotene ”Radarwarner”, NJW 2008, S. 621-625 Anmerkung zum Beschluss des OLG Bamberg vom 15.10.2007, Az. 2 Ss OWi 263/07 (Voraussetzungen für ein Fahrverbot bei beharrlicher Pflichtverletzung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung), DAR 2008, S. 151 f. Das Handy-Verbot (§ 23 Abs.1a StVO) - eine Rechtsprechungsübersicht, AnwaltZertifikatOnline Verkehrsrecht 5/2009 Die Pflichtverteidigung im OWi-Verfahren, AnwaltZertifikatOnline Verkehrsrecht 16/2009 Gerichtliche Entscheidungen gegen Maßnahmen der Verwaltungsbehörde (§ 62 OWiG), AnwaltZertifikatOnline Verkehrsrecht 17/2009 Zur Zulässigkeit der Fahrtenbuchauflage, AnwaltZertifikatOnline Verkehrsrecht 21/2009 Die Einstellung aus Opportunitätsgründen (§ 47 OWiG), AnwaltZertifikatOnline Verkehrsrecht 22/2009 Zur Bemessung der Geldbuße im OWi-Verfahren, AnwaltZertifikatOnline Verkehrsrecht 22/2010 Punkte-Löschung durch Verzicht auf die Fahrerlaubnis, AnwaltZertifikatOnline Verkehrsrecht 10/2011 Einspruchsrücknahme und -verzicht im OWi-Verfahren, AnwaltZertifikatOnline Verkehrsrecht 12/2011 Bedeutung der Richtlinien einzelner Bundesländer zur Geschwindigkeitsmessung, AnwaltZertifikatOnline Verkehrsrecht 15/2011 Das Zwischenverfahren im OWi-Verfahren (§ 69 OWiG), AnwaltZertifikatOnline Verkehrsrecht 18/2011 Unterlassungsansprüche und anwaltliche Abmahnungen wegen unbefugter Benutzung von Privatparkplätzen, AnwaltZertifikatOnline Verkehrsrecht 7/2013 Anmerkung zum Urteil des AG Löbau vom 07.06.2007, Az. 5 Ds 430 Js 17736/06 (Fahrverbot gegen Benutzer eines Elektrorollstuhls nach Trunkenheitsfahrt), DAR 2008, S. 406 f. Zur Bedeutung der Betroffenenanhörung auf die Verfolgungsverjährung in Bußgeldsachen (§ 33 Abs.1 S.1 Nr.1 OWiG), AnwaltZertifikatOnline Verkehrsrecht 9/2014 Zur Wirkung vorläufiger Verfahrenseinstellungen nebst Ermittlungsmaßnahmen auf die Verfolgungsverjährung in Bußgeldsachen (§ 33 Abs.1 S.1 Nr.5 OWiG), AnwaltZertifikatOnline Verkehrsrecht 10/2014 Die Folgen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung im OWi-Verfahren, AnwaltZertifikatOnline Verkehrsrecht 15/2014 Der Handy-Verstoß im Straßenverkehr, NJW 2014, S. 3265-3269 Zur Dauer des Fahrverbots im OWi-Recht - Monate oder auch Tage und Wochen?, AnwaltZertifikatOnline Verkehrsrecht 6/2015 Unzureichende richterliche Unterschriften als Gegenstand der Sachrüge im Rechtsbeschwerdeverfahren, AnwaltZertifikatOnline Verkehrsrecht 20/2016
- 03Dr. Sven Hufnagel nimmt ständig an Veranstaltungen im Strafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht sowie an verfahrenstaktisch ausgerichteten Seminaren teil. Nachfolgend ein kurzer Auszug (nur für den Schwerpunkt Straf- und Bußgeldrecht): 2006: Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht 2009: Fehlerquellen bei der Geschwindigkeits- und Abstandsmessung 2010: Fachanwaltslehrgang für Strafrecht 2011: Verteidigung von Berufskraftfahrern und Fuhrparkverantwortlichen 2012: Aschaffenburger Verkehrsrechtstage Verteidigung in Verkehrsbußgeld- und Strafsachen unter Beachtung der Auswirkungen auf das Fahrerlaubnisrecht Das Beweisantragsrecht nach der StPO in straf- und verkehrsstrafrechtlichen Verfahren 2013: Verkehrsverwaltungsrecht Verkehrsrechtliche Interessenvertretung von Unternehmen mit eigenem Fuhrpark 2014: Die Reform des Verkehrszentralregisters und des Punktsystems Die technischen Fehlerquellen im Bereich der Prüfung von digitalen Messdaten und ihre Auswirkungen auf die Verteidigung 2015: Erfolgreiche Taktik im Verkehrsrecht Wie nimmt die Verteidigung den gerichtlichen bzw. außergerichtlichen Sachverständigen richtig in Anspruch? Aktuelle Rechtsprechung im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht 2016: Psychologische Beweisführung vor Gericht Wie setze ich den Sachverständigen und sein Gutachten im OWi-Verfahren richtig ein? Die Revision in Strafsachen 2017: Verteidigung bei Alkoholtaten Forensische Vernehmungen: Die Verhörsperson Führerscheinrecht 2017 Intelligent Agents und digitalisierte Beweismittel im Strafverfahren - Probleme und mögliche Auswege 2018: Voraussetzungen bei den Verfahrensbeteiligten für die Inanspruchnahme eines technischen Sachverständigengutachtens bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr Forensische Vernehmungen: Die Berichtsperson Verkehrskongress 2018 Führerscheinrecht 2018 2019: Standardisierte Messverfahren: Ende oder Chance der Verteidigung? Forensische Vernehmungen: Besondere Vernehmungskonstellationen Führerscheinrecht 2019 Identitätsgutachten im Strafrecht, Verkehrsstrafrecht und OWi-Recht 2020: Aktuelle Entwicklungen im Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht Aktuelle gesetzliche Änderungen und ihre Auswirkungen auf das Verkehrsrecht Die Strafrechtskanzlei als erfolgreiches Wirtschaftsunternehmen Künstliche Intelligenz (KI) in Justiz und Anwaltschaft - Status quo und Perspektiven Ausgewählte Strafbarkeitsrisiken im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und ihrer Gesetzgebung Die Verteidigung in Verkehrsstraf- und OWi-Sachen Bußgeldrecht Stand der technischen Verkehrsüberwachung - Auswirkungen auf die Verteidigung 2021: Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften Berufsrisiken des Strafverteidigers Aktuelles aus dem Verkehrsrecht - Verteidigungsstrategien im Fahrerlaubnisrecht Führerscheinrecht 2021 Fahrerlaubnisrecht Typische Probleme im strafrechtlichen Mandat Neue Entwicklungen im Verkehrsstrafrecht Aktuelle Rechtsprechung im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht Änderungen im StGB ab 2022: Selbstverständlich wurden auch in diesen Jahren stets und spezielle Fortbildungsangebote genutzt und dabei weit über die Pflicht-Vorgaben der Fachanwaltsordnung hinausgegangen. Derzeit fehlt aber die Zeit, diese vielen Fortbildungen hier aufzulisten - wir möchten die Zeit lieber im Kampf um die Rechte unserer MandantInnen einsetzen und bitten insofern um Verständnis, dass die Liste somit nicht mehr aktuell ist.
- 04Dr. Sven Hufnagel ist Mitglied in einschlägigen Arbeitsgemeinschaften und Verbänden im Bereich des Verkehrs- und Strafrechts: DeutscherAnwaltVerein (DAV) Bayerischer AnwaltVerband Anwaltverein Aschaffenburg Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV Deutscher Strafverteidiger Verband (DSV) Partner-Plus-Netzwerk der VUT Sachverständigen GmbH Weißer Ring e.V., Zweigstelle Aschaffenburg (Opferschutz-Organisation)
- 05Dr. Sven Hufnagel ist immer wieder Interview-Partner für Presse und Rundfunk. Nachfolgend ein kleiner Auszug: SWR 1, Radio-Report Recht (01/2007) - "Mit 40 € sind Sie dabei: Was bringt das Handy-Verbot am Steuer?" FOCUS Online, 02.02.2007 - "Widerstand gegen Handyverbot" SWR 1, Radio-Report Recht (07/2007) - "Helmpflicht durch die Hintertür?" Auto-BILD 21/2008 - "Telefonieren während der Fahrt" ACE-Lenkrad, 01.09.2013: "Provozierte Unfälle - in Beweisnot" Reutlinger Wochenblatt, 23.12.2014 - "Handy - doch noch einmal etwas Allgemeines" SPIEGEL Online, 28.01.2015 - "Handy weg vom Steuer!" Main-Echo (Aschaffenburg), 07.10.2015: "Vier Top-Anwälte aus Aschaffenburg" Primavera24.de, 08.10.2015: "Vier Top-Anwälte aus Aschaffenburg" Kölnische Rundschau, 02.02.2017: "A 3 in Köln - 35.000 Autofahrer am Dreieck Heumar zu Unrecht geblitzt" (hier) Kölnische Rundschau, 02.02.2017: "A 3 in Köln - Bis zu 300.000 mal zu Unrecht geblitzt" (hier) BILD Köln, 10.02.2017: "Abzock-Blitzer! So bekommen Sie Ihr Geld zurück - ... aber die Punkte bleiben Ihr Problem" (hier) SPIEGEL Online, 17.02.2017: "Fahrverbot nach Blitzer-Panne in Köln - jetzt geht es um jeden Tag", Interview mit Dr. Sven Hufnagel (hier) Kölner Stadt-Anzeiger, 08.03.2017: "Blitzer-Panne auf der A3 - Den Fahrern ist nachweislich Unrecht geschehen", Interview mit Dr. Sven Hufnagel (hier) BILD Köln, 08.03.2017: "Neuer Ärger mit der Abzock-Blitze" (hier) Presse-Mitteilung von "Fahrverbot? Rechtsanwalt" / Kanzlei Dr. Hufnagel Rechtsanwälte, 02.02.2017: "Dauer-Baustelle auf der A3 beim Kreuz Köln-Ost: Unzählige Bußgeldbescheide wegen zu hoher Geschwindigkeit rechtswidrig erlassen" (hier)
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