top of page
Unsere Erfolge

Nachfolgend möchten wir Ihnen anhand ein paar ausgewählter Fälle Einblick in unsere tägliche Arbeit ermöglichen. Die für unsere Mandanten erzielten Erfolge geben uns Recht.
Wer nicht kämpft, hat schon verloren ...
Erfolge
- 01Tatvorwurf: • Unfall-Flucht nach Park-Rempler (§ 142 StGB) • Fremdschaden: ca. 1.100 € drohende Rechtsfolgen: • 2-monatiges Fahrverbot • Geldstrafe: ca. 1.200 € Verteidigungsansätze: • Übernahme des am Amtsgericht ohne Anwalt auftretenden Mandanten im Berufungsverfahren • ausführliche Hauptverhandlung vor dem Landgericht • Vernehmung verschiedener Zeugen • Anregung und ausführliche rechtliche Begründung einer Verfahrenseinstellung Entscheidung: • Landgericht Aschaffenburg, Beschluss vom 19.01.2023, Az. 2 Ns 110 Js 4178/22 Ergebnis: • Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 800 € Erfolge: • Verhinderung des (für den Mandanten existenzgefährdenden) Fahrverbots • deutliche Reduzierung des finanziellen Schadens • Verhinderung von Eintragungen im "Punkte-Register" in Flensburg (Fahreignungsregister) und im allgemeinen Strafregister (Bundeszentralregister)
- 02Tatvorwurf: • Unfall-Flucht nach Rückwärts-"Aufrollen" an roter Ampel (§ 142 StGB) • Fremdschaden: ca. 1.200 € drohende Rechtsfolgen: • Fahrverbot zwischen 1 und 6 Monaten • Geldstrafe (ca. 1,0 Monats-Netto-Einkommen) Verteidigungsansätze: • Einstellungsantrag gestellt Entscheidung: • Staatsanwaltschaft Aschaffenburg, Einstellungsverfügung vom 22.04.2022, Az. 118 Js 4291/22 Ergebnis: • Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Bedingungen Erfolge: • Erhalt der Mobilität • Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte) • Abwehr eines finanziellen Schadens • kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung • Übernahme unserer Kosten durch die Rechtschutzversicherung
- 03Tatvorwurf: • Unfall-Flucht nach Park-Rempler (§ 142 StGB); Fremdschaden: ca. 2.000 € drohende Rechtsfolgen: • Fahrerlaubnis-Entziehung • Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (8 Monate) • Geldstrafe: 800 € • Regressforderung der Haftpflicht-Versicherung: ca. 2.000 € Verteidigungsansätze: • Fahrer-Eigenschaft wurde eingeräumt • Wahrnehmung der Kollision und des Schadenseintritts wurde bestritten • umfangreiche Beweisaufnahme mit Zeugen-Vernehmungen • ausführlicher Rechtsvortrag zur Wahrnehmbarkeit von Unfallereignissen und intensive Befragung eines Sachverständigen dazu • Einstellungsantrag • Kausalitäts-Gegenbeweis wurde gegenüber dem Versicherer geführt Entscheidung: • Amtsgericht Obernburg, Az. 4 Cs 103 Js 11843/21 Ergebnis: • Einstellung des Verfahrens nach Zahlung von 700 € an eine gemeinnützige Einrichtung • Verzicht des Versicherers auf Regress-Forderung von ca. 2.000 € Erfolge: • Erhalt der Mobilität • Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte) • deutliche Reduzierung eines finanziellen Schadens • Übernahme unserer Kosten durch die Rechtschutzversicherung
- 04Tatvorwurf: • Unfall-Flucht nach Rückwärts-"Aufrollen" an roter Ampel (§ 142 StGB) • Fremdschaden: ca. 300 € drohende Rechtsfolgen: • Fahrverbot zwischen 1 und 2 Monaten • Geldstrafe (ca. 1,0 Monats-Netto-Einkommen) Verteidigungsansätze: • zwei Einstellungsanträge gestellt und rechtlich begründet Entscheidung: • Staatsanwaltschaft Göttingen, Einstellungsverfügung vom 29.12.2022, Az. NZS 482 Js 51359/22 Ergebnis: • Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Bedingungen Erfolge: • Erhalt der Mobilität • Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte) • Abwehr eines finanziellen Schadens • kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung • Übernahme unserer Kosten durch die Rechtschutzversicherung
- 05Tatvorwurf: • Unfall-Flucht nach Park-Rempler (§ 142 StGB) • Fremdschaden: ca. 2.000 € drohende Rechtsfolgen: • Fahrerlaubnis-Entziehung • Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (mind. 9 Monate) • Geldstrafe (mind. 1,5 Monats-Netto-Einkommen) Verteidigungsansätze: • Aushandeln eines moderaten Strafbefehls mit der Staatsanwaltschaft • Absprache mit dem Gericht bzgl. zeitlicher Verzögerungen des Fahrverbots-Antritts Entscheidung: • Amtsgericht Aschaffenburg, Strafbefehl vom 29.03.2021, Az. 308 Cs 145 Js 15415/20 Ergebnis: • Fahrverbot von einmonatiger Dauer • Geldstrafe in Höhe von nur 20 Tagessätzen (entspricht 2/3 eines Monats-Netto-Einkommens) • 2 Punkte im Fahreignungsregister Erfolge: • Reduzierung der Mobilitätseinschränkung auf ein Minimum • deutliche Reduzierung des finanziellen Schadens • kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung
- 06Tatvorwurf: • Unfall-Flucht nach Park-Rempler (§ 142 StGB); Fremdschaden: ca. 1.350 € drohende Rechtsfolgen: • Fahrerlaubnis-Entziehung • Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (mind. 9 Monate) • Geldstrafe (mind. 1,5 Monats-Netto-Einkommen) • Regressforderung der Haftpflicht-Versicherung: ca. 2.150 € Verteidigungsansätze: • Fahrer-Eigenschaft wurde eingeräumt • Wahrnehmung der Kollision und des Schadenseintritts wurde bestritten • Höhe der Geldauflage wurde diskutiert und dadurch reduziert • Kausalitäts-Gegenbeweis wurde gegenüber dem Versicherer geführt Entscheidung: • Staatsanwaltschaft Regensburg, Az. 408 Js 16504/21 Ergebnis: • Einstellung des Verfahrens nach Zahlung von 400 € an eine gemeinnützige Einrichtung • Verzicht des Versicherers auf Regress-Forderung von ca. 2.150 € Erfolge: • Erhalt der Mobilität • Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte) • Abwehr eines finanziellen Schadens • kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung • Übernahme unserer Kosten durch die Rechtschutzversicherung
- 07Tatvorwurf: • Unfall-Flucht nach Park-Rempler (§ 142 StGB) Fremdschaden: ca. 1.200 € drohende Rechtsfolgen: • Fahrverbot zwischen 4 und 6 Monaten • Geldstrafe (mind. 1 Monats-Netto-Einkommen) Verteidigungsansätze: • Telefonat mit der Staatsanwaltschaft wegen etwaiger Einstellung Entscheidung: • Amtsanwaltschaft Frankfurt/M., Einstellungsverfügung vom 11.02.2020, Az. 515 Js 60937/19 Ergebnis: • Einstellung des Verfahrens nach Zahlung von 300 € an eine gemeinnützige Einrichtung Erfolge: • Erhalt der Mobilität • Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte) • Abwehr eines finanziellen Schadens • kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung • Übernahme unserer Kosten durch die Rechtschutzversicherung
- 08Tatvorwurf: • Unfall-Flucht nach Kollision mit Leitplanke unter Medikamenten-Einfluss (§ 142 StGB) • Fremdschaden: ca. 800 € drohende Rechtsfolgen: • Fahrerlaubnis-Entziehung • Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (mind. 12 Monate) • Geldstrafe (mind. 2 Monats-Netto-Einkommen) Verteidigungsansätze: • Telefonat mit der Staatsanwaltschaft wurde geführt • schriftliche Einlassung wurde erstellt • Fahrer-Eigenschaft wurde eingeräumt • Fahruntauglichkeit wurde abgestritten • Unfallflucht wurde eingeräumt, aber mit Blick auf geringe Fremd-Schadenshöhe und Dauer der Führerschein-Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren relativiert Entscheidung: • Staatsanwaltschaft Hanau, Einstellungsverfügung vom 31.01.2020, Az. 2545 Js 20664/19 Ergebnis: • Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Bedingungen Erfolge: • Reduzierung des Mobilitätsausfalls auf ein erträgliches Maß • Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte) • kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung • Übernahme unserer Kosten durch die Rechtschutzversicherung
- 09Tatvorwurf: • Unfall-Flucht nach Kollision bei Spurwechsel im Stop-and-Go-Verkehr auf einer Autobahn (§ 142 StGB) • Fremdschaden: ca. 500 € drohende Rechtsfolgen: • Fahrverbot zwischen 1 und 3 Monaten • Geldstrafe (mind. 1 Monats-Netto-Einkommen) Verteidigungsansätze: • ausführliche schriftliche Einlassung wurde erstellt • Fahrer-Eigenschaft wurde eingeräumt • Wahrnehmung eines Schadenseintritts wurde bestritten Entscheidung: • Staatsanwaltschaft Darmstadt, Einstellungsverfügung vom 03.03.2020, Az. 1110 Js 92849/19 Ergebnis: • Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Bedingungen Erfolge: • Erhalt der Mobilität • Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte) • Verhinderung eines finanziellen Schadens • kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung • Übernahme unserer Kosten durch die Rechtschutzversicherung
- 10Tatvorwurf: • Unfall-Flucht nach Park-Rempler (§ 142 StGB) drohende Rechtsfolgen: • Fahrerlaubnis-Entziehung • Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (mind. 9 Monate) • Geldstrafe (mind. 1,5 Monats-Netto-Einkommen) Verteidigungsansätze: • schriftliche Einlassung wurde erstellt • es wurde unter Beweis gestellt, dass der Mandant unmittelbar nach der Kollision Kontakt zu der ihm bekannten Geschädigten aufgenommen hatte und dieser seine Daten somit bekannt waren Entscheidung: • Staatsanwaltschaft Traunstein, Einstellungsverfügung vom 20.10.2020, Az. 340 Js 34062/20 Ergebnis: • Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Bedingungen Erfolge: • Erhalt der Mobilität • Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte) • Abwehr eines finanziellen Schadens • kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung • Übernahme unserer Kosten durch die Rechtschutzversicherung
- 11Tatvorwurf: • Unfall-Flucht nach Streifung eines geparkten Fahrzeugs (§ 142 StGB); Fremdschaden: ca. 1.560 € drohende Rechtsfolgen: • Fahrverbot von 2-monatiger Dauer • Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen (entspricht einem Monats-Netto-Einkommen) Verteidigungsansätze: • Einspruch gegen Strafbefehl wurde eingelegt • intensive Verteidigung in gerichtlicher Hauptverhandlung Entscheidung: • Amtsgericht Frankfurt/M., Einstellungsbeschluss vom 02.09.2019, Az. 973 Cs 213 Js 23753/19 Ergebnis: • Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Bedingungen Erfolge: • Erhalt der Mobilität • Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte) • kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung
- 12Tatvorwurf: • Unfall-Flucht nach Kollision mit streitigem Hergang (§ 142 StGB) drohende Rechtsfolgen: • Fahrerlaubnis-Entziehung • Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (mind. 9 Monate) • Geldstrafe (mind. 1,5 Monats-Netto-Einkommen) Verteidigungsansätze: • umfangreiche schriftliche Einlassung wurde erstellt • Fahrer-Eigenschaft wurde eingeräumt • Unfallhergang wurde richtiggestellt • Datenaustausch zwischen den Beteiligten wurde dargestellt Entscheidung: • Staatsanwaltschaft Hanau, Einstellungsverfügung vom 09.10.2019, Az. 2565 Js 12726/19 Ergebnis: • Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Bedingungen Erfolge: • Erhalt der Mobilität • Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte) • kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung • Übernahme unserer Kosten durch die Rechtschutzversicherung
- 13Tatvorwurf: • Unfall-Flucht nach Streif-Beschädigung beim Vorbeifahren an geparktem Fahrzeug (§ 142 StGB) • Fremdschaden: ca. 1.000 € drohende Rechtsfolgen: • Fahrverbot zwischen 4 und 6 Monaten • Geldstrafe (mind. 1 Monats-Netto-Einkommen) Verteidigungsansätze: • schriftliche Einlassung wurde erstellt • Fahrer-Eigenschaft wurde bestritten Entscheidung: • Staatsanwaltschaft Aschaffenburg, Einstellungsverfügung vom 25.06.2019, Az. 135 Js 6548/19 Ergebnis: • Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Bedingungen Erfolge: • Erhalt der Mobilität • Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte) • Verhinderung eines finanziellen Schadens • kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung
- 14Tatvorwurf: • Unfall-Flucht nach Park-Rempler (§ 142 StGB); Fremdschaden: ca. 500 € drohende Rechtsfolgen: • Fahrverbot zwischen 1 und 3 Monaten • Geldstrafe (mind. 1 Monats-Netto-Einkommen) Verteidigungsansätze: • schriftliche Einlassung wurde erstellt • Fahrer-Eigenschaft wurde eingeräumt • Wahrnehmung eines Schadenseintritts wurde bestritten Entscheidung: • Staatsanwaltschaft Aschaffenburg, Einstellungsverfügung vom 05.07.2019, Az. 207 Js 3117/19 jug Ergebnis: • Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Bedingungen Erfolge: • Erhalt der Mobilität • Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte) • Verhinderung eines finanziellen Schadens • kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung • Übernahme unserer Kosten durch die Rechtschutzversicherung
- 15Tatvorwurf: • Unfall zwischen Pkw und Motor-Roller mit leichtem Personenschaden (fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB) und Unfall-Flucht (§ 142 StGB) drohende Rechtsfolgen: • Fahrerlaubnis-Entziehung • Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (mind. 10 Monate) • Geldstrafe (mind. 2 Monats-Netto-Einkommen) Verteidigungsansätze: • umfangreiche schriftliche Einlassung wurde erstellt • Unfallhergang wurde richtiggestellt • Wahrnehmung der Kollision und des Schadenseintritts wurde bestritten • Höhe der Geldauflage wurde diskutiert und dadurch reduziert • Kausalitäts-Gegenbeweis wurde gegenüber dem Versicherer geführt Entscheidung: • Staatsanwaltschaft Hanau, Einstellungsverfügung vom 01.10.2018, Az. 2255 Js 11370/18 300 (570) Ergebnis: • Einstellung des Verfahrens nach Zahlung von 800 € an eine gemeinnützige Einrichtung Erfolge: • Erhalt der Mobilität • Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte) • kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung • Übernahme unserer Kosten durch die Rechtschutzversicherung
- 16Tatvorwurf: • Unfall-Flucht nach Park-Rempler (§ 142 StGB) drohende Rechtsfolgen: • Fahrerlaubnis-Entziehung • Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (mind. 9 Monate) • Geldstrafe (mind. 1,5 Monats-Netto-Einkommen) Verteidigungsansätze: • schriftliche Einlassung wurde erstellt • Fahrer-Eigenschaft wurde eingeräumt • Wahrnehmung der Kollision und des Schadenseintritts wurde bestritten Entscheidung: • Staatsanwaltschaft Wiesbaden, Einstellungsverfügung vom 02.05.2018, Az. 5790 Js 40735/17 Ergebnis: • Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Bedingungen Erfolge: • Erhalt der Mobilität • Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte) • Abwehr eines finanziellen Schadens • kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung • Übernahme unserer Kosten durch die Rechtschutzversicherung
bottom of page