Unsere Erfolge

Nachfolgend möchten wir Ihnen anhand ein paar ausgewählter Fälle Einblick in unsere tägliche Arbeit ermöglichen. Die für unsere Mandanten erzielten Erfolge geben uns Recht.
Wer nicht kämpft, hat schon verloren ...
- 01
Tatvorwurf:
Unfall-Flucht nach Park-Rempler (§ 142 StGB)
Fremdschaden: ca. 1.100 €
drohende Rechtsfolgen:
​2-monatiges Fahrverbot
Geldstrafe: ca. 1.200 €
​
Verteidigungsansätze:
Übernahme des am Amtsgericht ohne Anwalt auftretenden Mandanten im Berufungsverfahren​
ausführliche Hauptverhandlung vor dem Landgericht
Vernehmung verschiedener Zeugen
Anregung und ausführliche rechtliche Begründung einer Verfahrenseinstellung
Entscheidung:
Landgericht Aschaffenburg, Beschluss vom 19.01.2023, Az. 2 Ns 110 Js 4178/22
Ergebnis:
Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 800 €​
Erfolge:
Verhinderung des (für den Mandanten existenzgefährdenden) Fahrverbots
deutliche Reduzierung des finanziellen Schadens​​
Verhinderung von Eintragungen im "Punkte-Register" in Flensburg (Fahreignungsregister) und im allgemeinen Strafregister (Bundeszentralregister)
- 02
Tatvorwurf:
Unfall-Flucht nach Rückwärts-"Aufrollen" an roter Ampel (§ 142 StGB)
Fremdschaden: ca. 1.200 €
drohende Rechtsfolgen:
Fahrverbot zwischen 1 und 6 Monaten
Geldstrafe (ca. 1,0 Monats-Netto-Einkommen)
Verteidigungsansätze:
Einstellungsantrag gestellt
Entscheidung:
Staatsanwaltschaft Aschaffenburg, Einstellungsverfügung vom 22.04.2022, Az. 118 Js 4291/22
Ergebnis:
​Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Bedingungen
​
Erfolge:
Erhalt der Mobilität
Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte)
Abwehr eines finanziellen Schadens
kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung
Übernahme unserer Kosten durch die Rechtschutzversicherung
- 03
Tatvorwurf:
Unfall-Flucht nach Park-Rempler (§ 142 StGB); Fremdschaden: ca. 2.000 €
drohende Rechtsfolgen:
​Fahrerlaubnis-Entziehung
Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (8 Monate)
Geldstrafe: 800 €
Regressforderung der Haftpflicht-Versicherung: ca. 2.000 €
Verteidigungsansätze:
Fahrer-Eigenschaft wurde eingeräumt
Wahrnehmung der Kollision und des Schadenseintritts wurde bestritten
umfangreiche Beweisaufnahme mit Zeugen-Vernehmungen
ausführlicher Rechtsvortrag zur Wahrnehmbarkeit von Unfallereignissen und intensive Befragung eines Sachverständigen dazu
Einstellungsantrag
Kausalitäts-Gegenbeweis wurde gegenüber dem Versicherer geführt
Entscheidung:
Amtsgericht Obernburg, Az. 4 Cs 103 Js 11843/21
Ergebnis:
​Einstellung des Verfahrens nach Zahlung von 700 € an eine gemeinnützige Einrichtung
Verzicht des Versicherers auf Regress-Forderung von ca. 2.000 €
Erfolge:
Erhalt der Mobilität
Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte)
deutliche Reduzierung eines finanziellen Schadens
Übernahme unserer Kosten durch die Rechtschutzversicherung
- 04
Tatvorwurf:
Unfall-Flucht nach Rückwärts-"Aufrollen" an roter Ampel (§ 142 StGB)
Fremdschaden: ca. 300 €
drohende Rechtsfolgen:
Fahrverbot zwischen 1 und 2 Monaten
Geldstrafe (ca. 1,0 Monats-Netto-Einkommen)
Verteidigungsansätze:
zwei Einstellungsanträge gestellt und rechtlich begründet
Entscheidung:
Staatsanwaltschaft Göttingen, Einstellungsverfügung vom 29.12.2022, Az. NZS 482 Js 51359/22
Ergebnis:
​Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Bedingungen
​
Erfolge:
Erhalt der Mobilität
Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte)
Abwehr eines finanziellen Schadens
kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung
Übernahme unserer Kosten durch die Rechtschutzversicherung
- 05
Tatvorwurf:
Unfall-Flucht nach Park-Rempler (§ 142 StGB)
Fremdschaden: ca. 2.000 €
drohende Rechtsfolgen:
​Fahrerlaubnis-Entziehung
Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (mind. 9 Monate)
Geldstrafe (mind. 1,5 Monats-Netto-Einkommen)
​
Verteidigungsansätze:
​Aushandeln eines moderaten Strafbefehls mit der Staatsanwaltschaft
Absprache mit dem Gericht bzgl. zeitlicher Verzögerungen des Fahrverbots-Antritts
Entscheidung:
Amtsgericht Aschaffenburg, Strafbefehl vom 29.03.2021, Az. 308 Cs 145 Js 15415/20
Ergebnis:
Fahrverbot von einmonatiger Dauer
​Geldstrafe in Höhe von nur 20 Tagessätzen (entspricht 2/3 eines Monats-Netto-Einkommens)
2 Punkte im Fahreignungsregister
Erfolge:
Reduzierung der Mobilitätseinschränkung auf ein Minimum
deutliche Reduzierung des finanziellen Schadens​​
kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung
- 06
Tatvorwurf:
Unfall-Flucht nach Park-Rempler (§ 142 StGB); Fremdschaden: ca. 1.350 €
drohende Rechtsfolgen:
​Fahrerlaubnis-Entziehung
Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (mind. 9 Monate)
Geldstrafe (mind. 1,5 Monats-Netto-Einkommen)
Regressforderung der Haftpflicht-Versicherung: ca. 2.150 €
Verteidigungsansätze:
Fahrer-Eigenschaft wurde eingeräumt
Wahrnehmung der Kollision und des Schadenseintritts wurde bestritten
Höhe der Geldauflage wurde diskutiert und dadurch reduziert
Kausalitäts-Gegenbeweis wurde gegenüber dem Versicherer geführt
Entscheidung:
Staatsanwaltschaft Regensburg, Az. 408 Js 16504/21
Ergebnis:
​Einstellung des Verfahrens nach Zahlung von 400 € an eine gemeinnützige Einrichtung
Verzicht des Versicherers auf Regress-Forderung von ca. 2.150 €
Erfolge:
Erhalt der Mobilität
Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte)
Abwehr eines finanziellen Schadens
kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung
Übernahme unserer Kosten durch die Rechtschutzversicherung
- 07
Tatvorwurf:
Unfall-Flucht nach Park-Rempler (§ 142 StGB) Fremdschaden: ca. 1.200 €
drohende Rechtsfolgen:
Fahrverbot zwischen 4 und 6 Monaten
Geldstrafe (mind. 1 Monats-Netto-Einkommen)
Verteidigungsansätze:
Telefonat mit der Staatsanwaltschaft wegen etwaiger Einstellung
Entscheidung:
Amtsanwaltschaft Frankfurt/M., Einstellungsverfügung vom 11.02.2020, Az. 515 Js 60937/19
Ergebnis:
​Einstellung des Verfahrens nach Zahlung von 300 € an eine gemeinnützige Einrichtung
Erfolge:
Erhalt der Mobilität
Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte)
Abwehr eines finanziellen Schadens
kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung
Übernahme unserer Kosten durch die Rechtschutzversicherung
- 08
Tatvorwurf:
Unfall-Flucht nach Kollision mit Leitplanke unter Medikamenten-Einfluss (§ 142 StGB)
Fremdschaden: ca. 800 €
drohende Rechtsfolgen:
​Fahrerlaubnis-Entziehung
Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (mind. 12 Monate)
Geldstrafe (mind. 2 Monats-Netto-Einkommen)
Verteidigungsansätze:
Telefonat mit der Staatsanwaltschaft wurde geführt
schriftliche Einlassung wurde erstellt
Fahrer-Eigenschaft wurde eingeräumt
Fahruntauglichkeit wurde abgestritten
Unfallflucht wurde eingeräumt, aber mit Blick auf geringe Fremd-Schadenshöhe und Dauer der Führerschein-Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren relativiert
Entscheidung:
Staatsanwaltschaft Hanau, Einstellungsverfügung vom 31.01.2020, Az. 2545 Js 20664/19
Ergebnis:
​Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Bedingungen
​
Erfolge:
Reduzierung des Mobilitätsausfalls auf ein erträgliches Maß
Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte)
kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung
Übernahme unserer Kosten durch die Rechtschutzversicherung
- 09
Tatvorwurf:
Unfall-Flucht nach Kollision bei Spurwechsel im Stop-and-Go-Verkehr auf einer Autobahn (§ 142 StGB)
Fremdschaden: ca. 500 €
drohende Rechtsfolgen:
Fahrverbot zwischen 1 und 3 Monaten
Geldstrafe (mind. 1 Monats-Netto-Einkommen)
Verteidigungsansätze:
ausführliche schriftliche Einlassung wurde erstellt
Fahrer-Eigenschaft wurde eingeräumt
Wahrnehmung eines Schadenseintritts wurde bestritten
Entscheidung:
Staatsanwaltschaft Darmstadt, Einstellungsverfügung vom 03.03.2020, Az. 1110 Js 92849/19
Ergebnis:
​Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Bedingungen
​
Erfolge:
Erhalt der Mobilität
Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte)
Verhinderung eines finanziellen Schadens
kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung
Übernahme unserer Kosten durch die Rechtschutzversicherung
- 10
Tatvorwurf:
Unfall-Flucht nach Park-Rempler (§ 142 StGB)
drohende Rechtsfolgen:
​Fahrerlaubnis-Entziehung
Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (mind. 9 Monate)
Geldstrafe (mind. 1,5 Monats-Netto-Einkommen)
Verteidigungsansätze:
schriftliche Einlassung wurde erstellt
es wurde unter Beweis gestellt, dass der Mandant unmittelbar nach der Kollision Kontakt zu der ihm bekannten Geschädigten aufgenommen hatte und dieser seine Daten somit bekannt waren
Entscheidung:
Staatsanwaltschaft Traunstein, Einstellungsverfügung vom 20.10.2020, Az. 340 Js 34062/20
Ergebnis:
​Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Bedingungen
​
Erfolge:
Erhalt der Mobilität
Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte)
Abwehr eines finanziellen Schadens
kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung
Übernahme unserer Kosten durch die Rechtschutzversicherung
- 11
Tatvorwurf:
Unfall-Flucht nach Streifung eines geparkten Fahrzeugs (§ 142 StGB); Fremdschaden: ca. 1.560 €
drohende Rechtsfolgen:
Fahrverbot von 2-monatiger Dauer
Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen (entspricht einem Monats-Netto-Einkommen)
Verteidigungsansätze:
Einspruch gegen Strafbefehl wurde eingelegt
intensive Verteidigung in gerichtlicher Hauptverhandlung
Entscheidung:
Amtsgericht Frankfurt/M., Einstellungsbeschluss vom 02.09.2019, Az. 973 Cs 213 Js 23753/19
Ergebnis:
​Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Bedingungen
​
Erfolge:
Erhalt der Mobilität
Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte)
kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung
- 12
Tatvorwurf:
Unfall-Flucht nach Kollision mit streitigem Hergang (§ 142 StGB)
drohende Rechtsfolgen:
​Fahrerlaubnis-Entziehung
Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (mind. 9 Monate)
Geldstrafe (mind. 1,5 Monats-Netto-Einkommen)
Verteidigungsansätze:
umfangreiche schriftliche Einlassung wurde erstellt
Fahrer-Eigenschaft wurde eingeräumt
Unfallhergang wurde richtiggestellt
Datenaustausch zwischen den Beteiligten wurde dargestellt
Entscheidung:
Staatsanwaltschaft Hanau, Einstellungsverfügung vom 09.10.2019, Az. 2565 Js 12726/19
Ergebnis:​
Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Bedingungen
​
Erfolge:
Erhalt der Mobilität
Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte)
kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung
Übernahme unserer Kosten durch die Rechtschutzversicherung
- 13
Tatvorwurf:
Unfall-Flucht nach Streif-Beschädigung beim Vorbeifahren an geparktem Fahrzeug (§ 142 StGB)
Fremdschaden: ca. 1.000 €
drohende Rechtsfolgen:
Fahrverbot zwischen 4 und 6 Monaten
Geldstrafe (mind. 1 Monats-Netto-Einkommen)
Verteidigungsansätze:
schriftliche Einlassung wurde erstellt
Fahrer-Eigenschaft wurde bestritten
Entscheidung:
Staatsanwaltschaft Aschaffenburg, Einstellungsverfügung vom 25.06.2019, Az. 135 Js 6548/19
Ergebnis:
Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Bedingungen
​
Erfolge:
Erhalt der Mobilität
Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte)
Verhinderung eines finanziellen Schadens
kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung
- 14
Tatvorwurf:
Unfall-Flucht nach Park-Rempler (§ 142 StGB); Fremdschaden: ca. 500 €
drohende Rechtsfolgen:
Fahrverbot zwischen 1 und 3 Monaten
Geldstrafe (mind. 1 Monats-Netto-Einkommen)
Verteidigungsansätze:
schriftliche Einlassung wurde erstellt
Fahrer-Eigenschaft wurde eingeräumt
Wahrnehmung eines Schadenseintritts wurde bestritten
Entscheidung:
Staatsanwaltschaft Aschaffenburg, Einstellungsverfügung vom 05.07.2019, Az. 207 Js 3117/19 jug
Ergebnis:​
Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Bedingungen
​
Erfolge:
Erhalt der Mobilität
Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte)
Verhinderung eines finanziellen Schadens
kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung
Übernahme unserer Kosten durch die Rechtschutzversicherung
- 15
Tatvorwurf:
Unfall zwischen Pkw und Motor-Roller mit leichtem Personenschaden (fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB) und Unfall-Flucht (§ 142 StGB)
drohende Rechtsfolgen:
​Fahrerlaubnis-Entziehung
Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (mind. 10 Monate)
Geldstrafe (mind. 2 Monats-Netto-Einkommen)
Verteidigungsansätze:
umfangreiche schriftliche Einlassung wurde erstellt
Unfallhergang wurde richtiggestellt
Wahrnehmung der Kollision und des Schadenseintritts wurde bestritten
Höhe der Geldauflage wurde diskutiert und dadurch reduziert
Kausalitäts-Gegenbeweis wurde gegenüber dem Versicherer geführt
Entscheidung:
Staatsanwaltschaft Hanau, Einstellungsverfügung vom 01.10.2018, Az. 2255 Js 11370/18 300 (570)
Ergebnis:
​Einstellung des Verfahrens nach Zahlung von 800 € an eine gemeinnützige Einrichtung
Erfolge:
Erhalt der Mobilität
Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte)
kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung
Übernahme unserer Kosten durch die Rechtschutzversicherung
- 16
Tatvorwurf:
Unfall-Flucht nach Park-Rempler (§ 142 StGB)
drohende Rechtsfolgen:
​Fahrerlaubnis-Entziehung
Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (mind. 9 Monate)
Geldstrafe (mind. 1,5 Monats-Netto-Einkommen)
Verteidigungsansätze:
schriftliche Einlassung wurde erstellt
Fahrer-Eigenschaft wurde eingeräumt
Wahrnehmung der Kollision und des Schadenseintritts wurde bestritten
Entscheidung:
Staatsanwaltschaft Wiesbaden, Einstellungsverfügung vom 02.05.2018, Az. 5790 Js 40735/17
Ergebnis:​
Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Bedingungen
​
Erfolge:
Erhalt der Mobilität
Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte)
Abwehr eines finanziellen Schadens
kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung
Übernahme unserer Kosten durch die Rechtschutzversicherung
