Regelmäßig gehen wir bei der Bearbeitung von Unfallflucht-Fällen wie folgt vor:
• Festlegung des Verteidigungsziels
• Erstellung anfänglicher Anträge an die Polizei / die Staatsanwaltschaft / das Gericht
• Einholung und Prüfung der amtlichen Akte
• bzgl. der Frage einer beweisbaren Identifikation des/der Beschuldigten als vermeintlichem Fahrer
• auf rechtliche Fehler (Korrektheit der Beschuldigten-Belehrung, Verwertbarkeit etwaiger Beschuldigten-Aussagen etc.)
• hinsichtlich der Fremd-Schadens-Höhe (ggf. Korrektur-Berechnung)
• ggf. Einholung eines technischen Gutachtens zur Schaden-Kompatibilität oder zu Wahrnehmbarkeits-Fragen
• Beratung über Chancen und etwaige Risiken mit einer konkreten Handlungsempfehlung
• Korrespondenz mit dem Fahrzeug-Versicherer wg. etwaiger Regress-Forderungen (Haftpflicht-Versicherung) bzw. Leistungsverweigerungen (Kasko-Versicherung), sofern dies gewünscht ist (separates Mandat mit eigenständigen Kosten)
• Ausarbeiten der Verteidigungstaktik
Einen Blick in unser "Strafverteidiger-Nähkästchen" gewähren wir hier.(javascript:void(0))