Rechtsfolgen einer Fahrerflucht

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort zieht erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich, wenn man erwischt wird. Wir möchten an dieser Stelle hierüber informieren. Klar muss aber sein:
Es kann teuer werden und Ihre Mobilität ist gefährdet!
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In der Regel kommt es zu Geldstrafen (häufig in Höhe von mindestens einem Netto-Monats-Einkommen), wenn eine Bestrafung nicht abgewendet werden kann.
In gravierenden Fällen und/oder bei bereits vorhandenen Vorstrafen aus dem Bereich des allgemeinen Strafrechts oder des Verkehrsstrafrechts kann auch auf Freiheitsstrafen bis zu dreijähriger Dauer entschieden werden.
Nähere Einzelheiten dazu finden Sie hier.
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Sehr häufig droht die Entziehung der Fahrerlaubnis, also der grundsätzlichen Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. Dann wird zugleich eine Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis verhängt, die meist mindestens 9 Monate beträgt.
In geringfügigeren Fällen werden von Gerichten Fahrverbote mit einer Dauer zwischen einem Monat und einem halben Jahr verhängt, wenn eine Verurteilung nicht abgewendet werden kann.
Daneben kommt es zum Eintrag von 2 bis 3 Punkten im Flensburger Fahreignungsregister.
Besonders brisant ist dabei, dass mit den Entscheidungen über derartige Mobilitätseinschränkungen regelmäßig nicht bis zu einem abschließenden Richterspruch gewartet wird, sondern oftmals schon von der Polizei kurz nach der Tat der Führerschein beschlagnahmt oder es nachträglich zu einer vorläufigen Fahrerlaubnis-Entziehung kommt; beides wirkt sofort als faktisches Fahrverbot.
Nähere Einzelheiten dazu finden Sie hier.
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Nach dem Punktesystem für Mehrfach-Täter drohen
bei 4 Punkten: eine Ermahnung
bei 6 Punkten: eine Verwarnung
bei 8 Punkten: die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von sechsmonatiger Dauer und der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) vor der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
Nachdem es bei einer Verurteilung wegen des Vorwurfs der Fahrerflucht selbst dann zu einem Eintrag von wenigstens 2 Punkten in Flensburg kommt, wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis abgewendet werden kann, kann bei schon vorhandenen Voreintragungen aus früheren Verkehrsordnungswidrigkeiten und/oder Verkehrsstraftaten das Punktekonto auf ein gefährliches Niveau anschwellen und die oben angesprochenen Spät-Folgen auslösen. Im schlechtesten Fall droht dann wegen Erreichen der 8-Punkte-Schwelle doch noch auf verwaltungsrechtlichem Wege die Entziehung der Fahrerlaubnis, die im Strafverfahren mühevoll abgewendet werden konnte.
Nähere Einzelheiten dazu finden Sie hier.
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Den hervorgerufenen Fremdschaden bezahlt auch in Fällen der Fahrerflucht der Kfz-Haftpflicht-Versicherer des Unfallverursachers. Allerdings versuchen derartige Versicherer dann sehr häufig, sich bezahlte Fremdschäden in Höhe von bis zu 5.000 € zurückerstatten zu lassen. Dies aber ist - insbesondere bei eingestellten Verfahren - nicht stets rechtmäßig und sollte daher im Einzelfall überprüft werden.
Besteht darüber hinaus eine Voll- oder zumindest Teil-Kasko-Versicherung, über die ein Beschuldigter seinen eigenen Schaden (wenigstens teilweise) ersetzt zu bekommen versucht, droht meist ebenfalls ein böses Erwachen, denn Kasko-Versicherer verweigern bei Fahrerflucht-Fällen häufig die Kostenübernahme.
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Wer seinen Führerschein "auf Probe" hat, unterliegt bekanntermaßen strengerer Überwachung durch die Fahrerlaubnis-Behörde als Führerschein-Inhaber mit längerer Fahr-Erfahrung. Dies wirkt sich auch aus, wenn jemand wegen einer Unfallflucht strafrechtlich belangt wird:
Handelt es sich bei dieser Tat um die erste Überschreitung des Fahranfängers, so zieht dies Folgendes nach sich:
ein verpflichtendes Aufbau-Seminar ("Nachschulung")
die Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre
War es bereits zuvor wegen Fehlverhaltens im Straßenverkehr zu diesen Maßnahmen gekommen, so führt eine weitere Verurteilung wegen einer Unfallflucht zur nächsten Stufe des Probeführerschein-Systems und es kommt zu
einer Verwarnung und
einem Hinweis auf eine freiwillige verkehrspsychologische Beratung.
Wer hingegen bei Begehung der Unfallflucht auch diese zweite Stufe der Verwarnung schon hinter sich hat, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen, wenn die Verurteilung nicht verhindert werden kann. Dann droht nämlich auf der dritten Stufe
der Entzug der Fahrerlaubnis
die Verhängung einer Sperrfrist von mindestens 3-monatiger Dauer bis zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
Nähere Einzelheiten dazu finden Sie hier.
