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Erfolge

Nachfolgend möchten wir Ihnen anhand ein paar ausgewählter Fälle Einblick in unsere tägliche Arbeit ermöglichen. Die für unsere Mandanten erzielten Erfolge geben uns Recht. 

Das sagen andere
Betroffene über uns ...

Einstellung mit Geldauflage;
Abwehr des Versicherungs-Regresses

  • Tatvorwurf: 
    Unfall-Flucht nach Park-Rempler (§ 142 StGB);
    Fremdschaden: ca. 1.350 €

     

  • drohende Rechtsfolgen:

    • Fahrerlaubnis-Entziehung

    • Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (mind. 9 Monate)

    • Geldstrafe (mind. 1,5 Monats-Netto-Einkommen)

    • Regressforderung der Haftpflicht-Versicherung: ca. 2.150 €
       

  • Verteidigungsansätze:

    • Fahrer-Eigenschaft wurde eingeräumt

    • Wahrnehmung der Kollision und des Schadenseintritts wurde bestritten

    • Höhe der Geldauflage wurde diskutiert und dadurch reduziert

    • Kausalitäts-Gegenbeweis wurde gegenüber dem Versicherer geführt
       

  • Entscheidung:
    Staatsanwaltschaft Regensburg, Az. 408 Js 16504/21

     

  • Ergebnis:

    • Einstellung des Verfahrens nach Zahlung von 400 € an eine gemeinnützige Einrichtung

    • Verzicht des Versicherers auf Regress-Forderung von ca. 2.150 €
       

  • Erfolge:

    • Erhalt der Mobilität

    • Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte)

    • Abwehr eines finanziellen Schadens

    • kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung

    • Übernahme unserer Kosten durch die Rechtschutzversicherung
       

Einstellung ohne Auflagen

  • Tatvorwurf: 
    Unfall-Flucht nach Park-Rempler (§ 142 StGB)

     

  • drohende Rechtsfolgen:

    • Fahrerlaubnis-Entziehung

    • Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (mind. 9 Monate)

    • Geldstrafe (mind. 1,5 Monats-Netto-Einkommen)
       

  • Verteidigungsansätze:

    • schriftliche Einlassung wurde erstellt

    • es wurde unter Beweis gestellt, dass der Mandant unmittelbar nach der Kollision Kontakt zu der ihm bekannten Geschädigten aufgenommen hatte und dieser seine Daten somit bekannt waren
       

  • Entscheidung:
    Staatsanwaltschaft Traunstein, Einstellungsverfügung vom 20.10.2020, Az. 340 Js 34062/20

     

  • Ergebnis:

    • Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Bedingungen

  • Erfolge:

    • Erhalt der Mobilität

    • Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte)

    • Abwehr eines finanziellen Schadens

    • kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung

    • Übernahme unserer Kosten durch die Rechtschutzversicherung
       

Einstellung mit Geldauflage

  • Tatvorwurf: 
    Unfall zwischen Pkw und Motor-Roller mit leichtem Personenschaden (fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB) und Unfall-Flucht (§ 142 StGB)

     

  • drohende Rechtsfolgen:

    • Fahrerlaubnis-Entziehung

    • Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (mind. 10 Monate)

    • Geldstrafe (mind. 2 Monats-Netto-Einkommen)
       

  • Verteidigungsansätze:

    • umfangreiche schriftliche Einlassung wurde erstellt

    • Unfallhergang wurde richtiggestellt

    • Wahrnehmung der Kollision und des Schadenseintritts wurde bestritten

    • Höhe der Geldauflage wurde diskutiert und dadurch reduziert

    • Kausalitäts-Gegenbeweis wurde gegenüber dem Versicherer geführt
       

  • Entscheidung:
    Staatsanwaltschaft Hanau, Einstellungsverfügung vom 01.10.2018, Az. 2255 Js 11370/18 300 (570)

     

  • Ergebnis:

    • Einstellung des Verfahrens nach Zahlung von 800 € an eine gemeinnützige Einrichtung
       

  • Erfolge:

    • Erhalt der Mobilität

    • Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte)

    • kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung

    • Übernahme unserer Kosten durch die Rechtschutzversicherung
       

Einstellung ohne Auflagen

  • Tatvorwurf: 
    Unfall-Flucht nach Streifung eines geparkten Fahrzeugs (§ 142 StGB); Fremdschaden: ca. 1.560 €

     

  • drohende Rechtsfolgen:

    • Fahrverbot von 2-monatiger Dauer

    • Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen (entspricht einem Monats-Netto-Einkommen)
       

  • Verteidigungsansätze:

    • Einspruch gegen Strafbefehl wurde eingelegt

    • intensive Verteidigung in gerichtlicher Hauptverhandlung
       

  • Entscheidung:
    Amtsgericht Frankfurt/M., Einstellungsbeschluss vom 02.09.2019, Az. 973 Cs 213 Js 23753/19

     

  • Ergebnis:

    • Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Bedingungen

  • Erfolge:

    • Erhalt der Mobilität

    • Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte)

    • kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung

Einstellung ohne Auflagen

  • Tatvorwurf: 
    Unfall-Flucht nach Streif-Beschädigung beim Vorbeifahren an geparktem Fahrzeug (§ 142 StGB); 
    Fremdschaden: ca. 1.000 €

     

  • drohende Rechtsfolgen:

    • Fahrverbot zwischen 4 und 6 Monaten

    • Geldstrafe (mind. 1 Monats-Netto-Einkommen)
       

  • Verteidigungsansätze:

    • schriftliche Einlassung wurde erstellt

    • Fahrer-Eigenschaft wurde bestritten
       

  • Entscheidung:
    Staatsanwaltschaft Aschaffenburg, Einstellungsverfügung vom 25.06.2019, Az. 135 Js 6548/19

     

  • Ergebnis:

    • Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Bedingungen

  • Erfolge:

    • Erhalt der Mobilität

    • Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte)

    • Verhinderung eines finanziellen Schadens

    • kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung
       

Einstellung ohne Auflagen

  • Tatvorwurf: 
    Unfall-Flucht nach Kollision bei Spurwechsel im Stop-and-Go-Verkehr auf einer Autobahn (§ 142 StGB);
    Fremdschaden: ca. 500 €

     

  • drohende Rechtsfolgen:

    • Fahrverbot zwischen 1 und 3 Monaten

    • Geldstrafe (mind. 1 Monats-Netto-Einkommen)
       

  • Verteidigungsansätze:

    • ausführliche schriftliche Einlassung wurde erstellt

    • Fahrer-Eigenschaft wurde eingeräumt

    • Wahrnehmung eines Schadenseintritts wurde bestritten
       

  • Entscheidung:
    Staatsanwaltschaft Darmstadt, Einstellungsverfügung vom 03.03.2020, Az. 1110 Js 92849/19

     

  • Ergebnis:

    • Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Bedingungen

  • Erfolge:

    • Erhalt der Mobilität

    • Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte)

    • Verhinderung eines finanziellen Schadens

    • kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung

    • Übernahme unserer Kosten durch die Rechtschutzversicherung
       

Moderater Strafbefehl; zeitliche Verzögerung des Fahrverbots

  • Tatvorwurf: 
    Unfall-Flucht nach Park-Rempler (§ 142 StGB);
    Fremdschaden: ca. 2.000 €

     

  • drohende Rechtsfolgen:

    • Fahrerlaubnis-Entziehung

    • Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (mind. 9 Monate)

    • Geldstrafe (mind. 1,5 Monats-Netto-Einkommen)

  • Verteidigungsansätze:

    • Aushandeln eines moderaten Strafbefehls mit der Staatsanwaltschaft

    • Absprache mit dem Gericht bzgl. zeitlicher Verzögerungen des Fahrverbots-Antritts
       

  • Entscheidung:
    Amtsgericht Aschaffenburg, Strafbefehl vom 29.03.2021,
    Az. 308 Cs 145 Js 15415/20

     

  • Ergebnis:

    • Geldstrafe in Höhe von nur 20 Tagessätzen (entspricht 2/3 eines Monats-Netto-Einkommens)

    • Fahrverbot von einmonatiger Dauer

    • 2 Punkte im Fahreignungsregister
       

  • Erfolge:

    • Reduzierung der Mobilitätseinschränkung auf ein Minimum

    • deutliche Reduzierung des finanziellen Schadens​​

    • kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung

       

Einstellung ohne Auflagen

  • Tatvorwurf: 
    Unfall-Flucht nach Park-Rempler (§ 142 StGB)

     

  • drohende Rechtsfolgen:

    • Fahrerlaubnis-Entziehung

    • Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (mind. 9 Monate)

    • Geldstrafe (mind. 1,5 Monats-Netto-Einkommen)
       

  • Verteidigungsansätze:

    • schriftliche Einlassung wurde erstellt

    • Fahrer-Eigenschaft wurde eingeräumt

    • Wahrnehmung der Kollision und des Schadenseintritts wurde bestritten
       

  • Entscheidung:
    Staatsanwaltschaft Wiesbaden, Einstellungsverfügung vom 02.05.2018, Az. 5790 Js 40735/17

     

  • Ergebnis:

    • Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Bedingungen

  • Erfolge:

    • Erhalt der Mobilität

    • Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte)

    • Abwehr eines finanziellen Schadens

    • kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung

    • Übernahme unserer Kosten durch die Rechtschutzversicherung
       

Einstellung ohne Auflagen

  • Tatvorwurf: 
    Unfall-Flucht nach Kollision mit Leitplanke unter Medikamenten-Einfluss (§ 142 StGB);

    Fremdschaden: ca. 800 €
     

  • drohende Rechtsfolgen:

    • Fahrerlaubnis-Entziehung

    • Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (mind. 12 Monate)

    • Geldstrafe (mind. 2 Monats-Netto-Einkommen)
       

  • Verteidigungsansätze:

    • Telefonat mit der Staatsanwaltschaft wurde geführt

    • schriftliche Einlassung wurde erstellt

    • Fahrer-Eigenschaft wurde eingeräumt

    • Fahruntauglichkeit wurde abgestritten

    • Unfallflucht wurde eingeräumt, aber mit Blick auf geringe Fremd-Schadenshöhe und Dauer der Führerschein-Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren relativiert
       

  • Entscheidung:
    Staatsanwaltschaft Hanau, Einstellungsverfügung vom 31.01.2020, Az. 2545 Js 20664/19

     

  • Ergebnis:

    • Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Bedingungen

  • Erfolge:

    • Reduzierung des Mobilitätsausfalls auf ein erträgliches Maß

    • Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte)

    • kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung

    • Übernahme unserer Kosten durch die Rechtschutzversicherung
       

Einstellung ohne Auflagen

  • Tatvorwurf: 
    Unfall-Flucht nach Kollision mit streitigem Hergang (§ 142 StGB)

     

  • drohende Rechtsfolgen:

    • Fahrerlaubnis-Entziehung

    • Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (mind. 9 Monate)

    • Geldstrafe (mind. 1,5 Monats-Netto-Einkommen)
       

  • Verteidigungsansätze:

    • umfangreiche schriftliche Einlassung wurde erstellt

    • Fahrer-Eigenschaft wurde eingeräumt

    • Unfallhergang wurde richtiggestellt

    • Datenaustausch zwischen den Beteiligten wurde dargestellt
       

  • Entscheidung:
    Staatsanwaltschaft Hanau, Einstellungsverfügung vom 09.10.2019, Az. 2565 Js 12726/19

     

  • Ergebnis:

    • Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Bedingungen

  • Erfolge:

    • Erhalt der Mobilität

    • Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte)

    • kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung

    • Übernahme unserer Kosten durch die Rechtschutzversicherung
       

Einstellung ohne Auflagen

  • Tatvorwurf: 
    Unfall-Flucht nach Park-Rempler (§ 142 StGB);
    Fremdschaden: ca. 500 €

     

  • drohende Rechtsfolgen:

    • Fahrverbot zwischen 1 und 3 Monaten

    • Geldstrafe (mind. 1 Monats-Netto-Einkommen)
       

  • Verteidigungsansätze:

    • schriftliche Einlassung wurde erstellt

    • Fahrer-Eigenschaft wurde eingeräumt

    • Wahrnehmung eines Schadenseintritts wurde bestritten
       

  • Entscheidung:
    Staatsanwaltschaft Aschaffenburg, Einstellungsverfügung vom 05.07.2019, Az. 207 Js 3117/19 jug

     

  • Ergebnis:

    • Einstellung des Verfahrens ohne jegliche Bedingungen

  • Erfolge:

    • Erhalt der Mobilität

    • Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte)

    • Verhinderung eines finanziellen Schadens

    • kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung

    • Übernahme unserer Kosten durch die Rechtschutzversicherung
       

Einstellung mit Geldauflage

  • Tatvorwurf: 
    Unfall-Flucht nach Park-Rempler (§ 142 StGB);
    Fremdschaden: ca. 1.200 €

     

  • drohende Rechtsfolgen:

    • Fahrverbot zwischen 4 und 6 Monaten

    • Geldstrafe (mind. 1 Monats-Netto-Einkommen)
       

  • Verteidigungsansätze:

    • Telefonat mit der Staatsanwaltschaft wegen etwaiger Einstellung
       

  • Entscheidung:
    Amtsanwaltschaft Frankfurt/M., Einstellungsverfügung vom 11.02.2020, Az. 515 Js 60937/19

     

  • Ergebnis:

    • Einstellung des Verfahrens nach Zahlung von 300 € an eine gemeinnützige Einrichtung
       

  • Erfolge:

    • Erhalt der Mobilität

    • Verhinderung jeglicher Eintragungen im Bundeszentralregister und im Fahreignungsregister (keine Punkte)

    • Abwehr eines finanziellen Schadens

    • kurzfristiges Verfahrensende ohne Gerichtsverhandlung

    • Übernahme unserer Kosten durch die Rechtschutzversicherung
       

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