Rechtsfolgen einer Verkehrsüberschreitung (FAQs)
Wer im Straßenverkehr zu schnell fährt, zu wenig Abstand einhält, bei rot "über eine Ampel fährt", verbotenerweise mit dem Handy telefoniert oder sonstige Verkehrsüberschreitungen begeht, hat je nach Schwere der Tat mit unterschiedlichen Konsequenzen zu rechnen.
Auf den nachfolgenden Seiten geben wir Antworten auf häufig an uns herangetragene Fragen und zeigen damit zugleich Chancen auf, die bei fachkundiger Verteidigung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt herausgearbeitet werden können.
Eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden.
Denkbare Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden
"Kann denn die Fahrerlaubnisbehörde mir auch sonst Probleme machen, wenn ich mich nicht an die Verkehrsregeln gehalten habe?"
Während eine Bußgeldbehörde und ein "Bußgeldgericht" für die Sanktionierung und Ahndung vergangener Verkehrsüberschreitungen zuständig sind, ist es die präventiv ausgerichtete Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde, im Interesse aller Verkehrsteilnehmer die Verkehrssicherheit im Allgemeinen zu wahren. Wenn sie Anhaltspunkte dafür bekommt, dass jemand möglicherweise nicht (mehr) die erforderliche Fahreignung besitzt, so muss sie von Amts wegen einem solchen Verdacht nachgehen, um ihn entweder bestätigt zu bekommen oder aber ihn ausschließen zu können.
Dies kann dazu führen, dass insbesondere bei gravierenden wiederholten Verkehrsüberschreitungen, aber selbst bei an sich untergewichteten Parkverstößen in sehr hoher Anzahl und kurzfristiger Taktung davon ausgegangen wird, dass sich der Betroffene beharrlich über jegliche Regelungen im Straßenverkehr hinweg setzt, und er sich deswegen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zu unterziehen hat.
Gibt es hingegen Anhaltspunkte, die die physischen Fähigkeiten eines Verkehrsteilnehmers in Frage stellen (z.B. bei "Geisterfahrten" älterer Fahrerlaubnisinhaber), so kann auch die Anordnung eines fachärztlichen Gutachtens (z.B. eines Augen- oder HNO-Arztes) drohen.
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