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Rechtsfolgen einer Fahrer-Flucht

Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt bzw. zumindest mit einem entsprechenden Vorwurf belastet wird, hat je nach Schwere der Tat mit unterschiedlichen Konsequenzen zu rechnen. 

Auf den nachfolgenden Seiten geben wir einen ersten Überblick hierzu und zeigen zugleich Chancen auf, die bei fachkundiger Verteidigung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt herausgearbeitet werden können. Eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden.

Fahrverbot

"Nach einer Verkehrsüberschreitung wird mir unter anderem ein Fahrverbot angedroht. Kann man dagegen etwas tun?"

Hier gilt das in der Rubrik "Allgemeines" Gesagte entsprechend. Eine pauschale Aussage darüber, wie die Erfolgsaussichten stehen, kann vor dem Erhalt und einer eingehenden Prüfung der amtlichen Bußgeldakte seriös nicht getroffen werden. 

Es gibt Situationen, in denen so gravierende Fehler herauszuarbeiten sind, dass ein Bußgeldverfahren gänzlich eingestellt wird; dann bleibt freilich selbst bei gravierenden ursprünglichen Vorwürfen kein Fahrverbot zu befürchten. In anderen Verfahren kann zwar nur ein geringfügigerer Fehler aufgedeckt werden, der aber den Tatvorwurf unter Umständen zumindest so weit abmildert, dass kein Fahrverbot mehr verhängt werden kann. In wieder anderen Fällen muss nach umfangreicher Prüfung festgestellt werden, dass der Tatvorwurf nicht zu beanstanden ist - durch geschickte zeitliche Verzögerungen kann aber erreicht werden, dass Voreintragungen in Flensburg tilgungsreif werden und deswegen nicht mehr zur Anordnung eines Fahrverbots herangezogen werden können.  


 

"Wie lange wird mein Fahrverbot im schlechtesten Fall sein?"

Dies ist freilich abhängig davon, welche Verkehrsüberschreitung vorgeworfen wird. Generell ist zu sagen, dass für eine Tat ein Fahrverbot von einem Monat bis hin zu maximal drei Monaten denkbar ist.


 

"Ich würde lieber mehr Geld bezahlen, wenn ich dafür meinen Führerschein behalten könnte. Geht das?"

Es gibt bestimmte, vom Gesetzgeber als schwerwiegend eingestufte Verkehrsüberschreitungen, die regelmäßig auch ein Fahrverbot vorsehen. Nur ausnahmsweise soll in derartigen Fällen die Möglichkeit bestehen, von diesem sogenannten Regel-Fahrverbot abzusehen (z.B. bei existenzieller Gefährdung). 

Somit ist aus Gleichheitsgründen keinesfalls generell davon auszugehen, dass ein Fahrverbot stets durch eine höhere Geldbuße kompensiert werden kann; ein unproblematisches "Freikaufen vom Fahrverbot" ist dem deutschen Recht mithin fremd. Vielmehr müssen die Umstände des einzelnen Falls (z.B. die persönlichen und beruflichen Verhältnisse des Betroffenen) eingehend erörtert und rechtlich bewertet werden.

Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass eine sehr unterschiedliche Rechtsprechung der Oberlandesgerichte in der Praxis dazu führt, dass es in manchen Regionen nahezu unmöglich erscheint, ein drohendes Fahrverbot durch Erhöhung der Geldbuße abzuwenden, wohingegen in anderen Teilen Deutschlands manchmal schon ein kurzes Telefonat von uns mit dem zuständigen Richter genügt, um dieses Wunschziel zu erreichen. 

"Ich bin grundsätzlich bereit, das mir angedrohte Fahrverbot zu akzeptieren. Aus beruflichen und / oder privaten Gründen geht dies aber derzeit nicht. Gibt es eine Möglichkeit, das Fahrverbot hinauszuzögern, damit ich es in einer passenderen Zeit ableisten kann?"

Ja, die gibt es. Durch diverse in Betracht kommende Anträge und zum Teil auch Absprachen ("deals") mit den Gerichten ist es uns möglich zu erreichen, dass die Rechtskraft eines Bußgeldbescheides oder Gerichtsurteils verzögert und damit die Vollstreckung des Fahrverbots verschoben wird. Durch ein mögliches Rechtsbeschwerdeverfahren wird die zeitliche Flexibilität weiter gesteigert. Häufig können auf diese Weise sogar viele Monate an zusätzlicher Zeit gewonnen werden.


 

"Mir drohen gleich mehrere Fahrverbote. Stimmt es, dass ich diese "übereinander legen" kann und damit weniger lange auf meinen Führerschein verzichten muss?" 

Diese Möglichkeit einer solchen "Parallelvollstreckung von Fahrverboten" gibt es leider seit September 2017 aufgrund einer Gesetzesänderung nicht mehr. 

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