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Kosten

Die effiziente Verteidigung beim Vorwurf der Fahrerflucht ist eine hoch-komplexe Tätigkeit spezialisierter Anwälte. Diese kann nicht zu "Dumping"-Preisen geleistet werden.
 

Uns nicht zu beauftragen, kann teurer sein ...

KOSTEN DER VERTEIDIGUNG
BEI BESTEHENDER RECHTSCHUTZ-VERSICHERUNG

In der Regel übernehmen Versicherer bei bestehender Verkehrsrechtschutz-Versicherung die behördlichen und ggf. auch gerichtlichen Kosten des Verfahrens inklusive der anwaltlichen Verteidigungskosten nur vorläufig.

 

Es wird meist der Vorbehalt erklärt, dass im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung zu der Vorsatz-Tat der Unfall-Flucht die bis dahin bezahlten Kosten bei der versicherten Person zurückgefordert werden können und dass ab dann weitere Kosten auch nicht bezahlt werden. 

 

Immerhin aber sind Sie zunächst einmal in der Lage, sich bei bestehender Versicherung ohne Kostenbevorschussung (Ausnahme: vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung) mit anwaltlicher Hilfe gegen den Strafvorwurf zu verteidigen. 

Gelingt es dadurch, das Verfahren zu einer Einstellung (mit oder ohne Geldauflage) zu führen, bleibt es bei der Kostenübernahme des Versicherers. Im Falle eines Freispruchs werden die Kosten in der Regel weitestgehend von der Staatskasse übernommen. 

 

Wir übernehmen als kostenfreien Service für Sie die Abwicklung mit Ihrer Rechtschutzversicherung. 

KOSTEN DER VERTEIDIGUNG
OHNE RECHTSCHUTZ-VERSICHERUNG

Wenn Sie nicht bereits vor dem Tag der vorgeworfenen Verkehrsüberschreitung eine Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen haben und es auch nicht ausnahmsweise die Möglichkeit gibt, nachträglich eine solche Versicherung abzuschließen (---> ARAG VerSo), müssen Sie die Kosten für unsere Tätigkeit leider selbst tragen.

 

Sprechen Sie uns in diesem Fall gerne vorab an - wir werden Ihnen dann die voraussichtliche Höhe unserer Gebühren und Auslagen mitteilen. Diese bestimmt sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls und auch dem Umfang der erwünschten Tätigkeit, so dass hier keine konkreten Angaben gemacht werden können. 

Allgemein ist mitzuteilen, dass wir in Fällen mit Unfall-Flucht-Vorwurf regelmäßig mit nach Verfahrensstadien gestaffelten Pauschalen oder auf Zeit-Honorar-Basis abrechnen.

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