Rechtsfolgen einer Fahrer-Flucht
Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt bzw. zumindest mit einem entsprechenden Vorwurf belastet wird, hat je nach Schwere der Tat mit unterschiedlichen Konsequenzen zu rechnen.
Auf den nachfolgenden Seiten geben wir einen ersten Überblick hierzu und zeigen zugleich Chancen auf, die bei fachkundiger Verteidigung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt herausgearbeitet werden können. Eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden.
Konsequenzen für die Mobilität: Fahrerlaubnis-Entzug, Fahrverbot, Punkte
Sehr häufig steht die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Debatte.
Das Problem liegt darin, dass nach der Vorgabe des Gesetzgebers in der Regel die Fahrerlaubnis zu entziehen ist, wenn an fremden Sachen ein "bedeutender Schaden" entstanden ist. Es ergibt sich nicht aus dem Gesetz, was darunter zu verstehen ist. Vielmehr obliegt es den Gerichten, diesen unbestimmten Rechtsbegriff zu konkretisieren. Auch wenn es hier und da "Ausreißer nach oben" gibt, gehen die meisten Gerichte davon aus, dass zur Reparatur erforderliche Instandsetzungskosten in Höhe von 1.500 € auf einen bedeutenden Schaden hinweisen.
Veranschaulicht man sich, dass dabei in der Regel (auch bei Bemessung anhand von bloßen Kostenvoranschlägen) die Brutto-Beträge maßgeblich sind, also darin bereits 19% MwSt. auf die kalkulierten Lohn- und Ersatz-Teil-Kosten aufgeschlagen sind, kann man sich vorstellen, wie schnell bei den heutigen Werkstattkosten und zahlreichen neuen und oftmals auch hochpreisigen Fahrzeugen dieser Grenzwert erreicht bzw. überschritten wird. Im Prinzip reicht dafür häufig schon eine kleine Beule am gegnerischen Fahrzeug.
Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wird vom Ablauf einer bestimmten Sperrfrist abhängig gemacht.
Diese Anweisung der Strafjustiz an die Führerscheinstelle ist der Dauer nach wiederum abhängig von den Umständen des Einzelfalls, so dass hier keine pauschale Einschätzung vorgenommen werden kann. Weniger als neun Monate sind dabei aber selten und zwölf Monate umgekehrt keine Seltenheit.
Besonders schwerwiegend ist dabei die Möglichkeit einer Führerschein-Beschlagnahme oder einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
Derartige Maßnahmen können von Seiten der Strafverfolgungsbehörden veranlasst werden, wenn dort die Annahme vertreten wird, dass es später durch das Gericht ohnehin zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommen wird. Dann kann es passieren, dass von heute auf morgen - im Extrem-Fall noch am Tattag (!) - man für unbestimmte Zeit nicht mehr aktiv am Straßenverkehr teilnehmen darf und sich anderenfalls (erneut) wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar machen würde.
In weniger gravierenden Fällen kann immerhin ein Fahrverbot zwischen 1- und 6-monatiger Dauer angeordnet werden.
Dies geschieht häufig bei Fremdschäden unterhalb der oben genannten Wertgrenze, aber oberhalb von etwa 800 €.
Wenigstens kann in derartigen Fällen meist die Zeit des Fahrverbotsantritts in gewissen Grenzen mitbestimmt werden.
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Die Anordnung der besagten Konsequenzen zieht den Eintrag von 2 bis 3 Punkten in Flensburg nach sich.
Auch diese Konsequenz ist aufgrund einer Tilgungsdauer von mindestens fünf Jahren nicht zu vernachlässigen.
Was können wir nun gegen diese drohenden Konsequenzen für Beschuldigte tun?
Natürlich bemühen wir uns stets darum, nach Möglichkeit eine Einstellung des Verfahrens (mit oder ohne Geldauflage) zu bewirken oder einen gerichtlichen Freispruch auf Kosten der Staatskasse zu erzielen. Sollte dies aber nach den Umständen des einzelnen Falls nicht möglich sein, kämpfen wir vor allem gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis als schärfstem Schwert. Schließlich wissen wir, dass diese und auch der damit oft einhergehende "Sofort-Vollzug" unsere Mandanten nicht nur im privaten Bereich häufig vor kaum lösbare Probleme stellt, sondern nicht selten auch existenzielle berufliche Schwierigkeiten eintreten.
Ein häufig schon erfolgreich angewendeter Ansatz geht vor allem in Grenzfällen dahin, die oftmals überzogen wirkenden Kalkulationen zu gegnerischen Schäden (notfalls mit Hilfe eines Sachverständigen) auf ein angemessenes Maß und nach Möglichkeit unterhalb der genannten Wertgrenze zu drücken, damit nicht mehr über einen "bedeutenden Schaden" zu diskutieren ist.
Hier haben wir (anonymisiert) ein paar der von uns erfolgreich geführten Verfahren dargestellt.