Auf dieser Seite geben wir Ihnen gerne wertvolle Hinweise zur Vermeidung strafrechtlicher Probleme, aber auch zum weiteren Ablauf, falls Sie einer Unfallflucht beschuldigt werden.
Quick-Tipp #1
Immer schweigen!
Machen Sie stets von Ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch, wenn Ihnen von der Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Unfallflucht vorgeworfen wird. Oftmals belasten sich Beschuldigte, denen die Tat anderenfalls gar nicht nachzuweisen wäre, sonst selbst.
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Doch das gilt nicht nur für Beschuldigte. Auch deren nahe stehende Familienangehörige dürfen und sollten vollumfänglich vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.