top of page

Vom Unfallort "abgehauen"

oder gar nichts bemerkt?

 

Umfassende Hilfe

beim Vorwurf der Fahrer- bzw. Unfallflucht - im Strafverfahren

und auch bei Problemen

mit der Versicherung und

der Fahrerlaubnis-Behörde

von einem

"Top-Anwalt für Verkehrsrecht"

(laut FOCUS-Anwaltslisten

2015, 2016, 2017 & 2018).

Schnell, kompetent,

deutschlandweit.

Kostenloser Vor-Check

Auch Ihnen kann wahrscheinlich geholfen werden!

 

WAS KANN IHNEN

BEVORSTEHEN?

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
     

  • Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht mit Sperrfrist und MPU oder bis zu 6-monatiges Fahrverbot
     

  • Ermahnung oder Verwarnung nach dem Punktesystem
     

  • Probezeit-Verlängerung und Aufbau-Seminar ("Nachschulung") für Führerschein-Neulinge 
     

  • Regress-Forderung von der Kfz-Haftpflicht-Versicherung
     

  • Zahlungsverweigerung der Kasko-Versicherung
     

  • Einziehung ("Enteignung") Ihres Fahrzeugs
     

  • Überprüfungen durch die Fahrerlaubnis-Behörde (insbesondere bei Senioren)
     

  • individuelle strafrechtliche Verteidigungstaktik - für jeden Fall anders und immer mit einem
    "Plan B"

     

  • Vertretung auch wegen versicherungsrechtlicher Probleme
     

  • "Chef-Anwalt-Behandlung"
     

  • Mandatskorrespondenz vollständig via Telefon und E-Mail möglich - Termine in der Kanzlei sind nicht erforderlich

  • umfangreiche Erfahrung aus zahlreichen Verfahren
     

  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
     

  • spezialisiert auf die Verteidigung von "Unfall-Flüchtigen"
     

  • unser erklärtes Ziel ist stets die Einstellung des Verfahrens
     

  • hilfsweise setzen wir uns wenigstens für den Erhalt Ihrer Mobilität ein
     

  • nachweisbare Kompetenz (z.B. als Fach-Autor) und Erfolge 

"Selbst der redlichste Bürger, der noch nie mit der Strafjustiz zu tun hatte, ist eben hiervor nicht gefeit, wenn er in einen Unfall verwickelt wird. Schnell wird einem dann vorgeworfen, sich falsch verhalten und nicht das gemacht zu haben, was der Gesetzgeber einem abverlangt.
 

Ob man von einer Schadensverursachung überhaupt nichts mitbekommen hat oder sich einer Beteiligung an eingetretenen Fremdschäden gar nicht bewusst ist, steht dann auf einem anderen Blatt. Gleichwohl gerät man schnell ins Visier der Polizei und Staatsanwaltschaft. In derart gelagerten Fällen gelingt es uns häufig, eine Bestrafung zu verhindern und eine Einstellung des Verfahrens (ggf. mit einer Geldauflage zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung) zu bewirken. 
 

In anderen Fällen hat sich jemand vielleicht sogar bewusst aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen vorschnell und unerlaubt vom Unfallort entfernt. Meist ist dann bei ungünstiger Beweislage eine Bestrafung nach § 142 StGB nicht gänzlich abzuwenden. Die Rechtsfolgen sollten dann aber der Tat und Schuld auch angemessen sein. Tatsächlich ist dies häufig nicht der Fall, weil aufgrund der Abhängigkeit zur Schadenshöhe bereits ab etwa 1.200 € Fremdschaden schon die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer oft 8- bis 12-monatigen Sperrfrist für die Neuerteilung droht.
 

Es geht in der Verteidigung nicht darum, bei jeder erdenklichen Ausgangslage zu versuchen, einen Beschuldigten "ungeschoren davon kommen zu lassen", und erst recht nicht darum, einen Geschädigten um den ihm zustehenden Ersatz des entstandenen Schadens zu bringen. Ich setze mich seit vielen Jahren mit vollem Elan dafür ein, Beschuldigte einer Unfallflucht zu verteidigen und dafür zu sorgen, dass ihre Rechte im Strafverfahren angemessen gewahrt werden.
 

Für die sich in der Regel anschließenden Auseinandersetzungen mit den eigenen Fahrzeug-Versicherungen, die dem Beschuldigten einen Obliegenheitsverstoß vorwerfen und bei ihm Regress nehmen (Kfz-Haftpflicht-Versicherung) bzw. den Ausgleich der eigenen Fahrzeugschäden verweigern (Kasko-Versicherung) stehe ich mit meinem Team helfend zur Seite.
 

Eine besondere Situation kommt am Ende gerade für etwas ältere Verkehrsteilnehmer auf, denen selbst im Falle eines guten Ausgangs des Strafverfahrens (abhängig von den Umständen des Falls) nicht selten ein böses Nachspiel droht, wenn die Fahrerlaubnisbehörde ihre Fahrtauglichkeit auf den Prüfstand stellt. Auch hier kann auf meine Hilfe gezählt werden."


Dr. Sven Hufnagel
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

bottom of page